Ein (auch mündlich) erteilter Auftrag wird durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) für den Auftragnehmer verbindlich, sofern dieser nicht innerhalb 8 Tagen schriftlich widersprochen wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 10 Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung vom Auftrag schriftlich zurückzutreten, bei Anzeigenaufträgen ist der Redaktionsschluss des jeweiligen Produktes maßgebend. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall vorbehaltlich eines höheren Schadensnachweises berechtigt, 10% des Auftragswertes als Entschädigung geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. F¸r rechtzeitige Lieferung der Werbemittel oder einwandfreier Anzeigenvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. F¸r erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel oder Druckvorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Im Distributionsbereich gewährleistet er eine mindestens 90%ige Verteilung der zur Verfügung gestellten Werbemittel. Eine Haftung für den weiteren Verbleib der Werbemittel nach erfolgter Auslage/Aushang wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer wendet bei Entgegennahme und Prüfung von Anzeigentexten und Werbemitteln die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wurde oder Inhalt und Gestaltung der beauftragten Werbung nicht den gesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor Werbung abzulehnen, die wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nicht den behördlichen oder gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder deren Veröffentlichung nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In jedem Fall obliegt es dem Auftraggeber für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung zu sorgen. Von Ansprüchen Dritter ist der Auftragnehmer freizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Ersterscheinen der Anzeige die Richtigkeit des Abdrucks zu ¸berprüfen. Nur so erkennt der Auftragnehmer eventuellen Ersatzanspruch oder Zahlungsminderung bei Folgeanzeigen an. Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nur bei Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. Bei Distribution von Werbemitteln kann eine evtl. Reklamation nur dann bearbeitet werden, wenn diese spätestens am 3. Werktag nach Verteilungsende schriftlich beim Auftragnehmer vorliegt. Werbemittel, die nicht nur einmalig verbreitet werden, können von dem Auftragnehmer auf Wunsch gelagert werden. Eine Haftung f¸r Verlust oder Beschädigung wird nur im Fall nachgewiesener grober Fahrlässigkeit auf der Basis der abgeschlossenen Versicherungen ¸bernommen. Der Auftragnehmer behält sich die Standorte eigener Werbeträger vor. Ein Umsetzen einzelner Werbeträger aus wichtigem Grund berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährleistet. Alle Aufträge werden nur gegen Vorauskasse ausgeführt. Sind anders lautende Vereinbarungen getroffen worden, gilt der Zahlungsmodus unter " Zahlungsbedingungen" auf unserer Rechnung als vereinbart. Mahnkosten f¸r eine "letzte Mahnung" gelten mit EUR 10,00 als vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen der Sitz des Auftragnehmers. Sollten Teile der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder in Zukunft werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.